Beim Kapitalmarktrecht geht es meistens um Geldanlagen der Anleger. Beim Bankrecht handelt es sich um ein Spezialgebiet, für welches spezielle Kenntnisse und am besten auch Praxiserfahrungen benötigt werden. Aus diesem Grunde wurde vor einigen Jahren der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht eingeführt. Ich war eine der ersten, welche im Jahr 2008 diesen Titel nach bestandenen Prüfungen erlangte.
Meine Leistungen im Bereich des Bankrechts
Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bankrecht habe ich in den letzten Jahren zunächst schwerpunktmäßig die Interessen von Kreditinstituten vertreten. In letzter Zeit habe ich mich aber immer mehr den Interessen der Bankkunden zugewandt. Meinen Mandanten stehe ich bei Rechtsstreitigkeiten rund um das Thema Bankrecht mit meinem Wissen und Erfahrungen mit Rat und Tat zur Seite. Meine Leistungen liegen dabei insbesondere bei der Beratung im Kreditrecht. In letzter Zeit wurde das Thema Vorfälligkeitsentschädigung immer bedeutsamer. So konnte ich gerade vor kurzem für meinen Mandanten mit der BBBank einen Vergleich schließen, in welchem die Bank meinem Mandanten die Hälfte der Vorfälligkeitsentschädigung erstattete, weil die Klausel zur Vorfälligkeitsentschädigung im Kreditvertrag nicht korrekt war. Dieser Fehler in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen betrifft sicherlich auch Kreditverträge von anderen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Auch im Bereich des Widerrufs von Verbraucherdarlehensverträgen konnte ich in den letzten Jahren zahlreiche Fälle zugunsten meiner Mandanten gewinnen. Des Weiteren unterstütze ich meine Mandanten auch bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Girokonto wie z. B. bei Fragen zum Dispo oder Überziehungskredit. Meine größte Spezialisierung habe ich im Laufe der Jahre bei Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Online-Bankings, des Telefon-Bankings sowie des Betrugs mit gestohlenen EC-Karten und Kreditkarten erlangt.
Gerne kümmere ich mich auch um Angelegenheiten rund um Kreditsicherheiten wie beispielsweise Bürgschaften, Grundschulden oder Verpfändungen. Auch bei fremdfinanzierten Käufen von Eigentumswohnungen und Immobilien stehe ich meinen Mandanten mit meinem Wissen unterstützend und beratend zur Seite. Darüber hinaus helfe ich meinen Mandanten auch bei Rechtsstreitigkeiten, welche Sparbücher, SparCards oder Sparverträge betreffen.
Mein Plus - mein langjähriges Praxiswissen und meine Erfahrungen
Bei meiner Arbeit im Bereich des Bankrechts - auch mehrere Jahre in einer Bank - kommen mir meine langjährige Berufserfahrung - über 30 Jahre - und das daraus gewonnene Praxiswissen zugute. Ich kenne sowohl die Abläufe in den Banken, als auch die Bedürfnissen ihrer Kunden. Auf dieser Grundlage bin ich in der Lage, für meine Mandanten häufig eine schnelle und zufriedenstellende Einigung mit der Gegenseite zu finden. Hierdurch konnte ich bereits den einen oder anderen kosten- und zeitintensiven Gerichtsprozess vermeiden. Sollte ausnahmsweise eine außergerichtliche Lösung nicht erzielt werden können, bin ich selbstverständlich bereit, für Sie vor Gericht zu kämpfen.